Wartezeiten ade:

Wartezeiten ade: Termin vereinbaren (siehe Button im Header)! Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin eine Maske tragen.

Türkenfeld ist "Gigabit-Region"

Bild

Einheimischenmodelle

Die Vergabekriterien für Einheimischenmodelle finden Sie hier.

****************************************************************************************************************

Georg-Kapfer-Straße (Saliter Nord) – INTERESSENSBEKUNDUNGSVERFAHREN

Über den folgenden Link gelangen Sie zur Plattform BauPilot, auf welcher Sie an der Interessensbekundung für das Baugebiet Saliterstr. Nord/Georg-Kapfer-Straße teilnehmen können:

 

 

Hinweis zum Datenschutz:  Mit dem Klick auf den obenstehenden Link verlassen Sie das Internetangebot der Gemeinde Türkenfeld. Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
 

Einheimischenmodell Georg-Kapfer-Straße (Saliter Nord) – INTERESSENSBEKUNDUNGSVERFAHREN STARTET BALD

Bald beginnt das Interessensbekundungsverfahren für die Baugrundstücke im Gebiet des Bebauungsplans „Saliterstraße Nord“. Über eine Online-Plattform werden die Grundstücke vorgestellt, die voraussichtlich zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich dabei um Parzellen für Doppelhäuser oder Doppelhaushälften, sowie einige Flächen für Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser (mit jeweils 2 Wohneinheiten).

Besonders interessant für viele dürfte der Verkaufspreis pro Quadratmeter sein. Eine endgültige Festlegung des Preises kann jedoch erst getroffen werden, wenn die Kosten für die Erschließung des Gebiets bekannt sind. Derzeit rechnen wir damit, dass die Preise etwa 20-25 % unter dem aktuellen Bodenrichtwert liegen werden. Dieser liegt momentan bei 1.050 EUR pro Quadratmeter. Wir erwarten, die Parzellen für etwa 800 EUR pro Quadratmeter anbieten zu können.

Das Interessensbekundungsverfahren erfolgt in zwei Stufen:

1.     Erste Stufe: Zunächst wird das grobe Interesse an den einzelnen Parzellen ermittelt.

2.     Zweite Stufe: Sobald die Erschließungsarbeiten auf der Zielgeraden und die Kosten bekannt sind, wird die zweite Stufe des Verfahrens freigeschaltet. Dann können verbindliche Bewerbungen entsprechend der Kriterien für das Einheimischenmodell abgegeben werden.


Die Online-Plattform wird derzeit mit allen notwendigen Informationen vorbereitet. Sobald diese online ist, werden die Bürger über den TürkenfeldNEWSLETTER informiert.

 

++ Update Oktober 2024  ++

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

endlich (!) geht es voran. Nach gefühlt nicht enden wollenden bürokratischen Hürden hat der Gemeinderat für beide Neubaugebiete die notwendigen abschließenden (Satzungs-)Beschlüsse gefasst.

Nachfolgend möchte ich Ihnen ein Update geben, wo wir im Detail stehen:

Gebiet „Saliterstraße NORD“:
Hier sind bereits alle notwendigen Verträge bezüglich der hoffentlich im Frühjahr beginnenden Erschließung des Baugebiets unterzeichnet. Der Erschließungsträger (=> eine Art „verlängerter Arm“ der Gemeinde zur möglichst raschen Umsetzung der notwendigen Straßenbaumaßnahmen, etc.) arbeitet mit Hochdruck an der Finalisierung der Detailplanungen. Im Anschluss sollen die Arbeiten ausgeschrieben werden. Eine kleine Herausforderung stellt noch die Ertüchtigung der Überquerung des Höllbachs dar. Auch hier sind wir aber guter Dinge, mit den Fachbehörden schnell zu Lösungen zu kommen. Vor der eigentlichen Erschließung des Gebiets findet auch eine Aufweitung des Höllbachs im Unterlauf statt.

Für Interessierte wichtig: Mit dem hälftigen Grundstückseigentümer laufen Gespräche hinsichtlich der konkreten Aufteilung der entstehenden Bauplätze. Sobald diese abgeschlossen und der Gemeinderat der Aufteilung zugestimmt hat, werden wir auf der Gemeinde-Homepage eine Übersicht der zum Verkauf stehenden Grundstücke veröffentlichen. Parallel wird es dann möglich sein, über ein Online-Formular eine Interessensbekundung abzugeben. Damit startet dann das Vergabeverfahren.

Für viele Interessant ist natürlich der Verkaufspreis je Quadratmeter. Eine finale Aussage hierzu ist erst möglich, wenn klar ist, wieviel die Erschließung des Gebiets kostet. Wir rechnen damit bzw. hoffen, die Flächen ~20 - 25% unterhalb des aktuellen Bodenrichtwerts anbieten zu können. Dieser liegt derzeit bei 1.050 EUR. Sobald die Online-Registrierung freigeschaltet ist, erfolgt ein gesonderter Aufruf.

Gebiet „DORFANGER“:
Hier soll ja, wie bekannt, dringend benötigter Geschosswohnungsbau auf dem gemeindlichen Teil der Fläche entstehen. Der Gemeinderat hat Kriterien definiert, anhand derer ein Projektpartner für das Vorhaben gesucht werden soll. Die möglichen Projektpartner haben Zeit bis zum Frühjahr 2025 und sollen dann dem Gemeinderat und der interessierten Öffentlichkeit Ihre Ideen & Ansätze vorstellen. Im Anschluss erfolgt eine Projektpartner-Auswahl durch den Gemeinderat.

Parallel laufen die Gespräche zum Abschluss der notwendigen Verträge für die Erschließungsmaßnahmen. Hier ist der Plan, das Gebiet parallel zum Ausbau der Bahnhofstraße im kommenden Jahr zu erschließen.

++ Update Mai 2024 mit Ergänzungen am 24.09.2024 ++

Satzungsbeschluss zum Baugebiet Saliterstraße Nord gefasst / Gemeinde schafft Bauland im Einheimischenmodell / Großer Meilenstein für Türkenfeld

Erstmals seit ~ 20 Jahren hat die Gemeinde in größerem Stil Bauland ausgewiesen. Mit dem Satzungsbeschluss zum Baugebiet Saliterstraße Nord ist ein wichtiger Meilenstein erreicht auf dem Weg zu erschwinglichem Bauland und geeigneten Rahmenbedingungen für Einheimische, insbesondere junge Familien.

Das Baugebiet in attraktiver Ortsrandlage bietet Platz für sechs Doppelhäuser, drei Einzelhäuser sowie vier Gebäude, die eine oder zwei Wohneinheiten umfassen dürfen. Insgesamt entstehen 10 375 Quadratmeter Brutto- und 7533 Quadratmeter Nettobauland. Eine vergleichbare Entwicklung gab es zuletzt 2003 mit dem Baugebiet Burgbachstraße.

50 Prozent der Fläche im Baugebiet Saliterstraße Nord befinden sich im Besitz der Gemeinde und werden von ihr im Einheimischenmodell verkauft. Die übrigen 50 Prozent gehören einem Privateigentümer und können von ihm auf dem freien Markt veräußert werden.

Das Interessensbekundungsverfahren für Bauwillige im Einheimischenmodell startet demnächst. WICHTIG: Der Zeitpunkt des Starts hängt vom Vorliegen eines Zeitplans für den Straßenbau, etc. ab. Alle Verträge hierfür sind geschlossen; die konkrete Zeitplanung steht aber noch aus. Dann können sich Türkenfelder um die Bauplätze bewerben. Diese werden nach einem festgelegten Kriterienkatalog vergeben. Die Größe der Parzellen und die Vorgaben des Bebauungsplans, etwa in Bezug auf den Ausbau von Dachgeschossen und den Einbau von Gauben, wurden unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Familien festgesetzt.

Da das Baugebiet am Höllbach liegt, war der Weg bis zum Satzungsbeschluss lang und schwierig. Seit Beginn der Planungen sind vier Jahre vergangen, da ein komplexes Verfahren mit besonderem Schwerpunkt auf dem Thema Hochwasserschutz durchlaufen werden musste.

Von Seiten der Genehmigungsbehörden wurde der Gemeinde die Auflage gemacht, dass vor der eigentlichen Erschließung des Baugebiets zunächst Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Konkret sind die Renaturierung und Mäandrierung des Höllbachs sowie die Errichtung eines neuen Brückenbauwerks vorgesehen. Erst nach Abschluss dieser Maßnahmen kann mit dem Straßenbau und der Verlegung von Wasser-, Abwasser- und Glasfaserleitungen begonnen werden.

Mit der gesamten infrastrukturellen Erschließung wird die Gemeinde eine Fachfirma beauftragen. Bis zum Jahresende werden die Ausführungsplanungen fertiggestellt und die Leistungen ausgeschrieben. Idealerweise kann der Erschließungsträger unmittelbar nach dem Jahreswechsel mit den Hochwasserschutzmaßnahmen beginnen.

„Es ist ein Riesenerfolg, dass es nach vier Jahren Planungszeit zum ersten Mal seit über 20 Jahren gelungen ist, in Türkenfeld nennenswertes Bauland zu schaffen“, sagt Bürgermeister Emanuel Staffler. „Es freut mich über die Maßen, dass wir einheimischen Familien die Möglichkeit bieten können, sich in unserem schönen Ort Wohneigentum zu schaffen.“

++ Update April 2024 ++

Saliterstraße Nord / Finale Änderungen am Bebauungsplan gebilligt

Der letzte Verfahrensschritt für das Baugebiet Saliterstraße Nord ist eingeleitet. Der Gemeinderat billigte in seiner März-Sitzung einige finale Änderungen am Bebauungsplan. Sie betreffen die Breite von Gauben, Dachaufbauten und Zwerchgiebeln, die zulässige Gebäudehöhe auf zwei in einer Senke gelegenen Grundstücke sowie die Zulässigkeit von Einfriedungen.

Unterdessen wurden bereits Angebote von Erschließungsträgern eingeholt. Starten können die Erschließungs- und Baumaßnahmen jedoch erst, wenn die Renaturierung des Höllbachs außerorts abgeschlossen und der Wasserdurchlasskanal unter der Brücke Saliterstraße vergrößert worden ist. Dies dient dem Hochwasserschutz der Bebauung.

++ Update Dezember 2023 ++

Baugebiet Saliterstraße Nord / Letztmalige Auslegung der Planunterlagen / Bewerbungsstart für Einheimischenbauland im kommenden Jahr

Die Planungen für das neue Baugebiet SALITERSTRASSE NORD gehen in die Zielgerade. Die Gemeinde hat den finalen Verfahrensschritt eingeleitet. In den nächsten Wochen haben die Bürgerinnen und Bürger letztmalig Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Bauleitverfahren soll Ende des ersten Quartals 2024 abgeschlossen sein. Danach wird die Erschließung des Gebietes vorbereitet, und es startet die Bewerbungsphase für Interessensbekundungen aus der Bürgerschaft. Hierzu ergeht zu gegebener Zeit ein gesonderter Aufruf.

Im Rahmen der bisherigen Auslegung der Pläne gingen neben den Stellungnahmen der Fachbehörden auch Anregungen von Bürgern ein, die zum großen Teil übernommen werden konnten. So soll die Idee eines „Baumtors“ aufgegriffen werden, das den Eingang zur Siedlung markiert. Entsprechende Baumstandorte wurden in die Pläne aufgenommen.

Entlang der Erschließungsstraße werden einem etwa drei bis fünf Meter breiten Bereich in den Vorgärten keine Zäune zugelassen, um den dörflichen Charakter der Siedlung zu unterstreichen. Zulässig sind aber Baum- und Strauchpflanzungen, um die Privatsphäre zu schützen.

Lage, Größe und Proportionen der Baukörper sollen vom Bebauungsplan relativ genau vorgegeben werden. Dennoch ist es gelungen, einzelne Baufenster zu flexibilisieren, um den Eindruck einer monotonen Gestaltung zu vermeiden. Die zulässige Gesamtversiegelung bleibt davon unberührt, der Wert von 0,6 darf nicht überschritten werden. Vorgegeben werden auch die Baufenster für Garagen, Carports und offene Stellplätze. So sollen wildes Parken und zugeparkte Vorgärten verhindert werden.

Das Baugebiet ist in erster Linie für Einfamilienhäuser als Wohnraum für junge Familien gedacht. Um jedoch auch gestapelte Wohnungen zu ermöglichen, wird auf die Festsetzung der maximalen Wohnungsanzahl pro Grundstück verzichtet. Es gilt allerdings weiterhin die Stellplatzsatzung der Gemeinde, die die maximal machbare Anzahl an Wohneinheiten pro Grundstück effektiv begrenzt.

Darüber hinaus läuft auch das Bauleitverfahren für den sog. DORFANGER. Hier wird mit einem Abschluss bis Ende 2024 gerechnet. Auf dem Gemeindeanteil der Fläche sollen dort Mehrfamilienhäuser entstehen. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.