Private Fördermöglichkeiten
Im Rahmen der Dorfentwicklung können Besitzer und Besitzerinnen älterer Gebäude (mindestens 25 Jahre und älter) Fördermittel für die eigene Immobilie beantragen. Zusätzlich gibt es noch weitere Fördermittel für die Hofstelle. Seit Juli 2022 gelten diese neuen Regelfördersätze:
- Für Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung an dörflichen Gebäuden können bis zu 30 % der Nettokosten (jedoch höchstens 42.500 Euro je Gebäude) gefördert werden. Neubauten erhalten nur in Ausnahmefällen eine Förderung (siehe Ziffer 3).
- Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden ist eine erhöhte Förderung bis zu 40 % der Nettokosten (jedoch höchstens 53.300 Euro je Gebäude) möglich.
- In Einzelfällen und nur nach Ortseinsicht und Beurteilung durch den Dorfplaner werden auch ortsbildprägende Nebengebäude für Nichtwohnzwecke mit max. 20 % der Nettokosten (höchstens 20.000 Euro) sowie dorfgerechte Ersatz- und Neubauten von Wohngebäuden mit bis zu 25 % der Nettokosten (max. 25.000 Euro) gefördert.
- Für die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen gibt es Zuschüsse bis zu 25 % (jedoch höchstens 12.500 Euro je Anwesen).
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier (PDF) zum Herunterladen.
WICHTIG: Bei Antragsstellung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein!
Die Anträge können gestellt werden, solange das Dorfentwicklungs-Verfahren in Türkenfeld läuft. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 1000 Euro sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze).
Den Förderantrag für private Bauherren finden Sie hier. (PDF)