Neben der örtlichen Rechnungsprüfung durch Mitglieder des Gemeinderats muss die Verwaltung sich regelmäßig einer überörtlichen Rechnungsprüfung unterziehen. Dieses Jahr war es wieder soweit. Zwischen dem 20. Juli und dem 14. Oktober waren an 42 Tagen Vertreter der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts im Rathaus. Die Prüfer hatten kaum etwas zu beanstanden und stellten der Gemeinde ein sehr gutes Zeugnis mit nur wenigen Anmerkungen aus.
Eine davon betraf die Höhe des Grundstücks- und des Geschossflächenbeitragssatzes. Diese war zu korrigieren und die Satzung entsprechend zu ändern, was der Gemeinderat inzwischen veranlasst hat. Auch wurde angemahnt, dass Gebühren – etwa im Bereich Wasser und Abwasser – jeweils rechtzeitig vor Ablauf des gewählten Bemessungszeitraums neu zu berechnen und an die Kostenentwicklung anzupassen sind. In der Vergangenheit wurde dies nicht immer so praktiziert. Im jüngsten Kalkulationsintervall hat der Gemeinderat jedoch bereits festgeschrieben, dass die Gebühren fortan regelmäßig neu berechnet werden sollen.
Ebenfalls neu zu kalkulieren sind die Verwaltungskosten für die Nutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtung. Die von der Rechnungsprüfung empfohlenen unterschiedlich hohen Benutzungsgebühren für das Leichenhaus – je nachdem, ob Erd- oder Urnenbestattung – hält die Verwaltung jedoch nicht für sinnvoll, da der Aufwand für die anschließende Reinigung stets der gleiche ist.
Für die staatliche Rechnungsprüfung muss die Gemeinde 19.950 Euro ans Landratsamt zahlen.