Planungen für Schwimmbadsanierung schreiten voran / Schule wird vollständig barrierefrei / Einbau Aufzugsanlage beschlossen
Im Zuge der Schwimmbadsanierung wird das gesamte Schulgebäude barrierefrei. Im geplanten Anbau neben dem Haupteingang wird ein Aufzug errichtet, der das Schwimmbad im Untergeschoss sowie sämtliche Stockwerke der Grund- und Mittelschule erschließt.
Bisher sind nur Souterrain und Mittelgeschoss der Schule barrierefrei zugänglich, der zweite Stock hingegen nicht – ein Umstand, der von der Schulfamilie immer wieder beklagt und im Gemeinderat bereits mehrfach thematisiert wurde. Nun ergibt sich die ideale Gelegenheit, das Manko zu heilen. Im Rahmen der Schwimmbadsanierung soll neben dem Haupteingang ein eingeschossiger Anbau entstehen. Hier kann ein Aufzugsschacht über die gesamte Höhe des Schulgebäudes eingebaut werden. Der Zugang in den zweiten Stock erfolgt durch eine neue, abschließbare Außentür. Besonderes Augenmerk muss bei der Umsetzung dieser Lösung auf die bautechnische Herausforderung gelegt werden, einen wasserdichten Anschluss an das bestehende Blechdach zu schaffen und eine funktionierende Entwässerung zu gewährleisten.
Alternative wäre die sogenannte Innen-Lösung gewesen – der Einbau eines Aufzugs in das Schulgebäude ohne direkten räumlichen Bezug zum Schwimmbad, das einen eigenen Aufzug bekommen hätte. Zwei Liftanlagen in einem Gebäude mit den entsprechend doppelten Wartungskosten sowie höheren Energiekosten erschienen einer Mehrheit im Gemeinderat jedoch als die schlechtere Option, zumal die Baukosten mit 150 000 Euro höher gelegen hätten als bei der jetzt gewählten Lösung (110 000 Euro).
Darüber hinaus hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die weiter ausgearbeitete Planung für die Schwimmbadsanierung freigegeben. Nun werden die nächsten notwendigen Fachplaner-Gewerke durch ein Fachbüro ausgeschrieben und die Aufträge gemäß dessen Empfehlung durch den Bürgermeister vergeben. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Thema Brandschutz.
Nächster Schritt ist die Abstimmung der Planungen mit den Förderstellen. Erst nach deren Zustimmung kann der Bauantrag beim Landratsamt eingereicht werden.