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Neue Lüftungsanlage für die Schönbergaula / Erhebliche Verbesserung bei Energieeffizienz und Brandschutz

Die Schönbergaula erhält eine neue Lüftungsanlage. Die vorhandene, jahrzehntealte Anlage wird durch ein neues, energieeffizientes und brandschutztechnisch einwandfreies Modell ersetzt. In diesem Zuge wird die bisherige gemeinsame Lüftung von Schönbergaula und Schwimmbad getrennt, so dass beide Bereiche künftig autark mit Frischluft versorgt werden.

Wenn es in der Vergangenheit in der Aula ab und zu nach Chlor roch, lag dies an der alten Anlage, in der es aufgrund der Positionierung von Zu- und Abluftkanal zu sogenannten Luftstromkurzschlüssen kommen konnte. So strömte gelegentlich die Abluft aus dem Schwimmbad in die Aula. Dies ist jedoch nur eine von zahlreichen Unzulänglichkeiten des bisherigen Systems.

Die vorhandene Anlage kann jederzeit ausfallen, wobei die Ersatzteilversorgung nur noch sehr eingeschränkt möglich ist. Hinzu kommt, dass aufgrund neuer Energieeffizienzrichtlinien die Gehäusemaße von Lüftungsgeräten größer geworden sind, im bestehenden Lüftungsraum für einen Gerätetausch aber kein Platz ist. Für die Schönbergaula ist die Anlage unterdimensioniert – bei geschlossener Raumtrennwand findet auf der Bühnenseite kein Luftaustausch statt.

Als Sofortmaßnahme muss ein Teil der direkt vor dem Haupteingang der Aula verlaufenden Lüftungskanäle abgeschottet werden. Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei allen Zuluft-Auslässen. Sie durchdringen, ohne auch nur eine einzige Brandschutzklappe, eine als feuerhemmend ausgewiesene Wand.

Zutage traten all diese Mängel im Zuge einer Optimierung der Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Aula sowie bei den Planungen zur Schwimmbad-Sanierung. Mit beidem ist das Fürstenfeldbrucker Ingenieurbüro Reitberger beauftragt, das auch bereits das Grobkonzept einer neue Lüftungsanlage für die Schönbergaula erstellt hat.

Da die Maßnahme auch einer Steigerung der Energieeffizienz dient, hofft die Gemeinde auf staatliche Zuschüsse und lotet derzeit die Fördermöglichkeiten aus. Von den Rückmeldefristen möglicher Zuschussgeber hängt ab, wann die Maßnahme umgesetzt werden kann – realistischerweise wohl im kommenden Jahr. Als Kostenrahmen wurden vom Gemeinderat 100 000 Euro zuzüglich Planungskosten festgelegt.