Erschließung geplanter Baugebiete / Grundsatzbeschluss gefasst / Spezialisierte Erschließungsträger übernehmen Planung, Ausschreibung und Überwachung der Maßnahmen
Die Bauleitplanung für neue Baugebiete in der Gemeinde ist in vollem Gange. In Bezug auf die anstehende Erschließung hat der Gemeinderat jetzt einen Grundsatzbeschluss gefasst. Demnach wird die Verwaltung im Sinne einer effizienten und kostengünstigen Umsetzung künftig mit professionellen Erschließungsträgern zusammenarbeiten.
Die Erschließung umfasst alle infrastrukturellen Maßnahmen, die ein Baugebiet erst bebaubar machen. Dazu gehören der Bau von Wegen und Straßen, die Verlegung sämtlicher Versorgungsleitungen sowie des Schmutzwasserkanals und der Oberflächenentwässerung, die Errichtung von Straßenbeleuchtung, Hochwasserschutz, Spielplätzen und anderem mehr. Erschließungsträger übernehmen das komplette Paket an Aufgaben, das hier anfällt – von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung bis hin zur Überwachung der Umsetzung. Die Gemeinde wird als Projektauftraggeber regelmäßig eingebunden.
Dieses Vorgehen hat mehrere Vorteile. So werden sämtliche während der Bauphase anfallenden Kosten durch den Erschließungsträger vorfinanziert. Die Abrechnung mit der Gemeinde erfolgt erst bei Übergabe der baufertigen Grundstücke. Die Liquidität der Gemeinde wird dadurch spürbar geschont.
Auch gelingt es erfahrenen Erschließungsträgern meist, bei der Ausschreibung von Bauleistungen günstigere Konditionen zu erzielen, als Kommunen selbst es könnten. Namhafte Erschließungsträger verfügen über viel Erfahrung in ihrem Metier und beschäftigen spezialisierte Ingenieur- und Projektsteuerungsteams. Sollten nach Abschluss der Maßnahmen noch Nacharbeiten anfallen, sind auch diese vertraglich Aufgabe des Erschließungsträgers.
Alle der Gemeinde im Bauleitverfahren entstehenden Planungskosten fließen in die Erschließungskostenkalkulation ein und werden der Gemeinde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags von den Erwerbern der Bauflächen voll erstattet. Das Honorar, das Erschließungsträger für ihre Leistungen verlangen, liegt im niedrigen einstelligen Bereich pro Quadratmeter erschlossenen Baulands.