Erleichterungen für Vereine: Weniger Bürokratie bei wiederkehrenden Veranstaltungen
Gute Nachrichten für die örtlichen Vereine: Durch eine aktuelle Rechtsänderung durch das bayerische Kabinett wird die Durchführung von Veranstaltungen künftig deutlich einfacher. Ziel ist es, die ehrenamtliche Arbeit zu entlasten und zugleich die Verwaltung effizienter zu gestalten.
Keine erneute Genehmigung für bewährte Veranstaltungen
Für Veranstaltungen, die bereits mehrfach erfolgreich und ohne Beanstandung durchgeführt wurden und der Allgemeinheit dienen, ist künftig keine erneute Genehmigung mehr erforderlich. Das bedeutet konkret: Wenn ein Verein zum Beispiel regelmäßig ein Straßenfest oder ein Dorffest ausrichtet, entfällt bei gleichbleibendem Konzept der wiederholte Genehmigungsantrag. Diese Änderung spart nicht nur Zeit und Aufwand auf Seiten der Vereine, sondern reduziert auch die Belastung der kommunalen Verwaltung.
Neue Fristregelung für gaststättenrechtliche Prüfverfahren
Eine weitere wesentliche Erleichterung tritt zum 1. Juni in Kraft: Im Rahmen von Veranstaltungen, bei denen eine gaststättenrechtliche Genehmigung notwendig ist, wird die sogenannte Dreimonatsfrist der Genehmigungsfiktion gemäß Art. 42a BayVwVfG auf zwei Wochen verkürzt. Hintergrund: Die bisherige lange Frist verhinderte in der Praxis oft, dass die Genehmigungsfiktion – also die automatische Genehmigung bei Fristablauf – zur Anwendung kam.
Durch die neue Regelung können Kommunen künftig, wenn keine Zweifel an der Erfüllung der Voraussetzungen bestehen, auf die Ausstellung eines schriftlichen Bescheides verzichten. In diesen Fällen fallen auch keine Gebühren an, da kein nennenswerter Verwaltungsaufwand entsteht.
Ein Schritt in Richtung unbürokratischer Vereinsförderung
Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, um das Ehrenamt zu stärken und die Durchführung bewährter, gemeinnütziger Veranstaltungen nicht durch unnötige Formalitäten zu erschweren. Vereine können sich so wieder stärker auf das konzentrieren, was wirklich zählt: das Miteinander im Ort zu fördern.