Dorfentwicklung in Türkenfeld: Neue Fördersätze für private Anwesen
Nicht nur Türkenfeld als Gemeinde profitiert momentan von den Förderungen durch die Dorfentwicklung, auch private Hausbesitzer können für die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung ihrer Häuser und Höfe in den Genuss von Zuschüssen durch das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) kommen. Für diese privaten Maßnahmen gelten seit Juli 2022 neue Regelfördersätze.
Bis zu 30 Prozent oder max. 42.500 Euro der Nettokosten beträgt jetzt zum Beispiel der Regelfördersatz für eine Maßnahme an einem bestehenden älteren Wohngebäude. Mit bis zu 25 Prozent der Nettokosten (max. 12.500 Euro) werden aber auch Vorbereichs- und Hofräume gefördert, wenn zum Beispiel Pflasterungen anstehen, Hofbäume gepflanzt oder Einfriedungen erneuert werden. In Einzelfällen und nach positiver Beurteilung durch den Dorfplaner sind sogar Förderungen für dorfgerechte Ersatz- und Neubauten möglich.
Die Beratung vor Ort durch einen Dorfplaner ist im Übrigen kostenfrei. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Türkenfeld hat dafür seit 2015 den Dipl.-Ing. Otto Kurz beauftragt (Tel. 089 48 95 03 15).
Weitere wichtige Details zu Privatförderung und Antragstellung finden Sie hier.