Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie hat sich der Gemeinderat entschieden, einem Wunsch aus der Bürgerschaft nachzukommen und seitens der Gemeinde Zuwendungen anzunehmen. Diese Zuwendungen wiederum werden für gemeinnützige bzw. uns allen zu Gute kommenden Zwecke eingesetzt. Entstanden ist daraus die Aktion „Türkenfeld hilft und gestaltet“, die nach dem Willen des Gemeinderats dauerhaft fortgeführt werden soll.
Was konnten wir in diesem Jahr dank Ihrer Spenden erreichen?
- Unbürokratische Zuwendungen an hilfsbedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger.
- Erste-Hilfe-Aktion (inkl. Anschaffung Test-Puppen, etc.) und Anschaffung von Material für den „Helfer vor Ort“.
- Unterstützung der Schulprojekt-Wochen an unserer Schule.
- Restaurierung Mariensäule und Vorplatz.
- Finanzierung Musikunterricht für Familien aus bedürftigen Familien.
- Ertüchtigung div. Park- und Aussichtsbänke – weitere sollen folgen.
- Möglich-Machen von Theaterfahrten für unsere Kindergarten-Kinder.
- Schaffung einer weiteren Bienenweide.
- Beschaffung zweier Rollstühle für den ökum. Sozialdienst.
- Beschaffung Unterrichtsmaterial für Sprachkurse.
- Beschaffung eines Konzert-Flügels für den Linsenmann-Saal.
- Beschaffung zusätzlicher Spielgeräte für unsere Spielplätze (in Planung).
Diese Erfolgsgeschichte soll auch im Jahr 2023 weitergehen. Doch dafür sind wir auf Spenden angewiesen.
Und so geht’s:
Wer einen finanziellen Beitrag zur Aktion TÜRKENFELD HILFT & GESTALTET leisten will, überweist bis spätestens Freitag, 16.12.2022 einen Obolus auf eines der Konten der Gemeinde. Bitte mit dem Verwendungszweck „SPENDE – Türkenfeld hilft und gestaltet“*.
- Raiffeisenbank: Gemeinde Türkenfeld - DE 82 7016 9460 0000 1103 10
- Sparkasse: Gemeinde Türkenfeld - DE21 7005 3070 0007 8810 06
Es grüßt Sie herzlich: Ihr & Euer Bürgermeister
Emanuel Staffler
* Spenden-Quittungen können ab einer Spenden-Höhe von 300 Euro ausgestellt werden (bitte hierfür auf der Überweisung Ihre Adresse nennen). Für alle „kleineren“ Spenden erkennt das Finanzamt i. d. R. den Überweisungsbeleg als Nachweis an. / Über die Annahme der Zuwendung entscheidet der Gemeinderat gem. IMS vom 20.10.2008.