Am 30.07.2022 trat eine Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) in Kraft. Seit über 20 Jahren regelt dieses Gesetz die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen in die öffentlichen Stromnetze. Für Betreiber privater Dach-PV Anlagen wird ab dem 01.01.2023 – ab dann gelten die meisten der neuen Regelungen – vieles einfacher und lukrativer. So soll die Energiewende hin zu mehr Solarstromversorgung gefördert werden.
- Die Regel, dass nur maximal 70 % der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen, entfällt für neue Solaranlagen mit einer Leistung bis 25 kWp komplett.
- Mit der Neufassung des EEG werden erstmals auch Solaranlagen gefördert, die nicht auf dem Hausdach angebracht werden, sondern an anderen Stellen, zum Beispiel auf der Garage oder im Garten.
- PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp (bislang bis 10 kWp) sollen von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit werden.
- Bereits seit dem 30.7.2022 gibt es höhere Einspeisevergütungen. PV-Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch erhalten 8,2 Cent/kWh, bei Volleinspeisung 13 Cent/kWh. Zwischen 10 bis 40 kWp ist die Vergütung 7,1 Cent/kWh (Eigenvergbrauch), bzw. 10,9 Cent/kWh (Volleinspeisung)
- Am 27.09.2022 hat die EU-Kommission diese neuen Vergütungssätze genehmigt. Sie sollen bis 2024 konstant bleiben.
- Betreiber können ihr Modell von nun an jedes Jahr wechseln. Denn je nachdem, wie hoch der eigene Strombedarf ist, kann mal die Teileinspeisung und mal die Volleinspeisung die wirtschaftlich sinnvollere Variante sein.
- Außerdem ist es schneller möglich, gleich zwei Photovoltaikanlagen auf ein- und demselben Hausdach zu installieren. Betreiber können innerhalb von 12 Monaten zum Beispiel eine Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung und eine zur Teileinspeisung anmelden, die dann unabhängig voneinander mit verschiedenen Einspeisevergütungen laufen.
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